Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Überlassungen von Appartements zur Beherbergung und allen damit zusammenhängenden Leistungen zwischen dem Board Inn – Haus Regensburg, Susanne Amann (im Nachfolgenden „Board Inn“) und dem Mieter („Kunde“ oder „Gast“) im Rahmen der Beherbergung im Board Inn – Haus Regensburg („Board Inn – Haus Regensburg“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden/Gastes oder Dritter finden keine Anwendung, auch
wenn das Board Inn – Haus Regensburg ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert
widerspricht.

§2 Vertragsabschluss

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch das BoardInn Haus Regensburg zustande. Dem Board Inn – Haus Regensburg steht es frei, die Buchung dem Kunden/Gast schriftlich zu bestätigen.

§3 Beherbergung

(1) Die Höchstdauer der Belegung beträgt drei (3) Monate. Eine Verlängerung ist bei Verfügbarkeit erst nach einer Unterbrechung möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht.
(2) Zu allen Appartements hat das Board Inn ein Zugangsrecht, um die Ordnungsmäßigkeit der Belegung und Sauberkeit der Räume aufrecht zu erhalten.
(3) Eine Unter- oder Weitervermietung der Appartements ist ausgeschlossen. Die Belegung der Appartements mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Board Inn.
(4) In allen Räumen des Boardinghouses herrscht absolutes Rauchverbot. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher an der Ausstattung des Appartements werden dem Kunden/Gast zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Kosten durch den Einsatz des Wachdienstes bzw. der Feuerwehr durch ausgelöste Rauch-/Feuermelder bei unerlaubtem Rauchen in den Appartements werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sollten die Rauchmelder unerlaubt abgenommen oder beschädigt werden, werden dem Verursacher die Kosten der notwendigen Umprogrammierung der Brandmeldeanlage durch den Errichter ebenfalls in Rechnung gestellt.
(5) Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.
(6) Entstandener Abfall ist in den dafür bestimmten Müllbehältern des Boardinghouse zu entsorgen. Essensreste sind bei der Abreise aus dem Kühlschrank/Schränken zu entfernen. Ansonsten wird hierfür eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 25 EUR berechnet.
(7) Im Sinne einer guten Nachbarschaft sind von 22:00 bis 06:00 Uhr ruhestörende Tätigkeiten zu unterlassen. Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie sonstige Tonwiedergabegeräte dürfen stets nur in Zimmerlautstärke betrieben werden.
(8) Die zur Verfügung gestellten Internetanschlüsse in den Appartements dürfen nur mit den dafür vorgesehenen Endgeräten (Laptop etc.) verbunden werden. Eine Installation von weiterer Hardware wie Router etc. führt zu einem sofortigen Verbindungsabbruch und das Board Inn  behält sich die außerordentliche Kündigung des Beherbergungsvertrags vor.
(9) Bau- und feuerpolizeiliche Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten. Bei Abwesenheit des Kunden/Gastes sowie bei stürmischem und regnerischem Wetter sind die Türen und Fenster sorgfältig zu schließen.
(10) Nicht zurückgegebene Transponder, Schlüssel und beschädigte Gegenstände werden, auch nachträglich, dem Kunden/Gast in Rechnung gestellt.

§4 Bereitstellung

(1) Gebuchte Appartements stehen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.
(2) Das Board Inn ist verpflichtet, das vom Kunden/Gast gebuchte Appartement bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nichts anderes vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung von bestimmten Appartements. Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung aus der Buchungsbestätigung.
(3) Ist das laut Buchungsbestätigung reservierte Appartement nicht verfügbar, so kann das Board Inn gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Kunden/Gastes sind ausgeschlossen.
(4) Der Kunde/Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen und den Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.
(5) Die Abreise hat am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr zu erfolgen.
(6) Bei Inanspruchnahme des Appartements am Abreisetag nach 10:00 Uhr wird im Falle der Inanspruchnahme bis 18 Uhr 50% und ab 18 Uhr 100% des Übernachtungspreises
berechnet. Dies ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Geltendmachung eines
weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

§5 Preise

(1) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Beherbergungsvertrages zu einer Erhöhung der Umsatzsteuer, so gilt der zur Zeit der Nutzung des Appartements geltende Steuersatz.
(2) Der Kunde/Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§6 Zahlung

(1) Das Board Inn ist berechtigt, die verbindliche Reservierung der Appartements von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Die geforderten Anzahlungen sind jeweils bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen. Dies betrifft vor allem Beherbergungsverträge mit einer Laufzeit über zwei (2) Monate.
(2) Wenn nicht anders vereinbart, ist der vom Kunden/Gast zu zahlende Rechnungsbetrag vor Anreise, spätestens am Anreisetag fällig.
(3) Als Zahlungsarten werden die Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto akzeptiert, sowie die auf diesen Seiten angebotenen Zahlungsmethoden.
(4) Für jede Mahnung berechnet das BoardInn Haus Regensburg eine Mahngebühr von 5 EUR.
(5) Ist der Kunde nicht gleichzeitig der Gast, so haften beide, der Kunde und der Gast,
gegenüber dem Board Inn als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
(6) Bezahlt ein Kunde/Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat das Board Inn an den vom Kunden/Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderung aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Sie hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung zurückzubehalten und ggfs. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.

§7 Stornierung/Kündigung durch den Gast

(1) Bei Stornierung vor Bezug des Appartements durch den Kunden/Gast werden Stornokosten fällig. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärungen in Textform beim Board Inn.
(2) Wird das Appartement nicht anderweitig vermietet, kann das den vereinbarten Übernachtungspreis abzüglich eines pauschalierten Abzugs für ersparte Aufwendungen verlangen. Die Stornokosten betragen mithin:
(a) bei Rücktritt ab 14 Tage bis zum Antritt 50% des Übernachtungspreises und
(b) bei nicht Antritt 100% des gebuchten Übernachtungspreises.
(3) Dem Kunden/Gast steht der Nachweis frei, dass die Stornokosten nicht oder nicht in der genannten Höhe angefallen sind.

§8 Rücktrittsrecht/Kündigung durch das Board Inn

(1) Wird eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Board Inn zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt.
(2) Das Board Inn ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
(a) höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen;
(b) die Appartements unter irreführender oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden, des Gastes oder des Zwecks gebucht werden;
(c) der Kunde oder der Gast ohne Zustimmung des Board Inn das Appartement einem Dritten zur Nutzung überlässt;
(d) wenn der Kunde/Gast ungeachtet einer Abmahnung vom Board Inn andere Kunden/Gäste oder den Beherbergungsbetrieb bzw. die Sicherheit und das Ansehen des Board Inn in der Öffentlichkeit stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält (insbesondere Verstoß gegen §3 dieser AGB), dass die fristlose Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist;
(e) der Vertragspartner mit Zahlungen mehr als zehn (10) Tage in Verzug ist.
(3) Kündigt das BoardInn Haus den Beherbergungsvertrag gemäß § 8 Abs.2, so behält sich das Board Inn den Anspruch auf den vollen Übernachtungspreis vor, es sei denn die fristlose Kündigung erfolgt aufgrund höherer Gewalt.

§9 Haftung/Verjährung

(1) Das Board Inn haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Einzelunternehmers.
Schadensersatzansprüche des Kunden/Gastes sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und bei Verletzung vertragstypischer Pflichten des Board Inn, wenn das Boardinghouse die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ebenfalls ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Board Inn beruhen. Einer Pflichtverletzung des Board Inn steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
(2) Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen vorherige Kostenerstattung nachgesandt. Im Übrigen werden Fundsachen nicht länger als sechs (6) Monate aufbewahrt.
(3) Soweit dem Kunden/Gast ein KFZ-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Board Inn besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalts haftet das Board Inn nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gilt auch für abgestellte Fahrräder. Abs. 1 dieses §9 gilt entsprechend.
(4) Für Vermögensschäden des Kunden/Gastes haftet das Board Inn grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon abweichend, haftet das Board Inn bei Vermögensschäden auch für Fahrlässigkeit, sofern das Board Inn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
(5) Das Board Inn haftet für eingebrachte Sachen des Kunden/Gastes nach den gesetzlichen Bestimmungen. Möchte der Kunde/Gast Geld, Wertpapiere oder sonstige Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 800 EUR oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500 EUR einbringen, hat der Kunde/Gast eine separate Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Board Inn abzuschließen.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist Regensburg.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem in wirtschaftlich und rechtlicher Sicht ursprünglich gewollten am nächsten kommt.
Hinweis:
Der Kunde/Gast nimmt davon Kenntnis, dass das Board Inn Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

Board Inn – Haus Regensburg, Susanne Amann, Stand 21.10.2023